Die Vermietung einer Wohnung ist den Mitgliedern der Genossenschaft vorbehalten. Durch den Erwerb der Mitgliedschaft werden sie zu Miteigentümern an der Genossenschaft. Genossenschaftsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Die Mietverträge sind daher auch auf Dauer angelegt und nennen sich „Dauernutzungsverträge“.
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